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Rechtsberatung

Bei diesem Service geht es um die Verteidigung der Rechte unserer Mitglieder in Bezug auf das Arbeitsrecht (Probleme mit dem Arbeitgeber – Arbeitszeit, Urlaub, Lohn, Abmahnung, Entlassung …) und das Sozialrecht (Krankheit, Invalidität, Rente, Elternurlaub, verschiedene Sozialleistungen …).

OGBL-Mitglieder haben Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz, einschließlich des Anlegens und Bearbeitens der Akte, Beratung, der erforderlichen Korrespondenz, etwaiger Anwaltskosten sowie Gerichts- und Verfahrenskosten. Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in Fällen des Arbeitsrechts seit mindestens 12 Monaten Mitglied des OGBL sein. Diese Karenzzeit entfällt, wenn das neue Mitglied vor seinem Beitritt zum OGBL mehr als 12 Monate, die Anwartschaft bei einer aus- oder inländischen Gewerkschaft, die Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes – EGB oder des Internationalen Gewerkschaftsbundes – IGB ist, erfüllt hat. Ein Zertifikat der vorherigen Gewerkschaft ist erforderlich.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieser Service es dem OGBL ermöglicht, nicht nur seine Mitglieder im Einzelfall zu unterstützen, sondern auch den Überblick über ein sich ständig wandelndes Sozial- und Arbeitsgesetz zu behalten, gegen von Arbeitgeberseite begangene Missbräuche und Illegalitäten zu kämpfen und die Opfer von Arbeitsunfällen oder Problemen mit der Arbeitsmedizin zu unterstützen. Der Rechtsbeistand ermöglicht es somit, die tausend Facetten der komplexen Realität der Arbeitnehmer und Rentner zu erkennen und in soziale Forderungen für alle Lohnabhängigen umzusetzen um eine gerechtere Arbeitswelt aufzubauen.

Um den Informations- und Beratungsdienst- SICA (Service Information, Conseil et Assistance) zu kontaktieren, wählen Sie einfach +352 2 6543 777, senden Sie eine E-Mail an info@ogbl.lu oder kommen Sie persönlich während den Sprechstundenzeiten in einer unserer 18 Filialen vorbei. Die Kontaktdaten der SICA-Filialen finden Sie hier.

Steuererklärung

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist nicht immer einfach. Wer muss was versteuern? Kann ich meine Steuerbelastung senken? Welche Spitzfindigkeiten sind in diesem Jahr zu beachten?

Der OGBL gibt Antworten.

Seit dem Steuerjahr 2018 sind nur Steuerpflichtige der Klassen 1 und 1A von einer Steuererklärung befreit. Überprüfen Sie Ihre Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte und melden Sie eventuelle Fehler beim Steueramt.

Jede Person, die eine Erklärung ausfüllen muss, erhält vom Steueramt entweder das Formular 100F per Post oder eine Einladung, es online auszufüllen. Die ausgefüllte Erklärung ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zurückzuschicken.

Damit der OGBL Ihre Steuererklärung erstellen kann, müssen Sie Ihre Steuererklärung – die ersten 4 Seiten des 100D-Formulars, die mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt sind – und die erforderlichen Belegen an folgende Adresse senden:

OGBL Service déclarations d’impôts
31 rue du Fort Neipperg
L-2230 Luxembourg

Sie können uns auch die ersten 4 Seiten des 100D-Formulars mit den Belegen per E-Mail an impots@ogbl.lu senden, sofern es sich um ein Dokument im PDF-Format handelt.

Um Grenzgängern ein besseres Verständnis für die Erstellung der Steuererklärung zu ermöglichen, organisiert der OGBL jährlich eine Reihe von Steuerkonferenzen in den Nachbarländern. Diese Konferenzen sind für die breite Öffentlichkeit zugänglich.

Hilfe für Pensionierte mit gemischter Laufbahn

Viele Grenzgänger oder ausländische Arbeitnehmer haben in Luxemburg gearbeitet, aber auch in ihrem Wohnsitz- oder Geburtsland.

Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel Beiträge in dem Land, in dem er arbeitet. Für die Anspruchs- und Rentenberechnung werden alle Beitragszeiten in den Ländern der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder in einem Staat mit einem bilateralen Abkommen mit Luxemburg berücksichtigt.

Der Rentenantrag muss bei der Pensionskasse des Wohnsitzlandes eingereicht werden. Diese Kasse stellt die Verbindung zu den Ländern her, in denen Sie gearbeitet und Beiträge gezahlt haben.

Jedes Land berechnet die Teilrente auf Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften und im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit.

Da die Altersrentensysteme der verschiedenen Länder ein unterschiedliches Rentenalter vorsehen, erhält die versicherte Person eine Teilrente, bis sie die, den betreffenden Rechtsvorschriften entsprechende, Altersbedingung erfüllt hat.

Beispiele für das Rentenalter

Wenden Sie sich an den OGBL


Kontaktieren Sie den Informations- und Beratungsdienst SICA (Service Information, Conseil et Assistance), wählen Sie einfach +352 2 6543 777, senden Sie eine E-Mail an info@ogbl.lu oder kommen Sie persönlich während den Sprechstundenzeiten in einer unserer 18 Filialen vorbei. Die Kontaktdaten der SICA-Filialen finden Sie hier.